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   VG Schleswig, 09.03.2020 - 12 B 88/19   

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VG Schleswig, 09.03.2020 - 12 B 88/19 (https://dejure.org/2020,4930)
VG Schleswig, Entscheidung vom 09.03.2020 - 12 B 88/19 (https://dejure.org/2020,4930)
VG Schleswig, Entscheidung vom 09. März 2020 - 12 B 88/19 (https://dejure.org/2020,4930)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.06.2019 - 2 MB 32/18

    Durchsetzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs bei konstitutiven

    Auszug aus VG Schleswig, 09.03.2020 - 12 B 88/19
    Das gilt namentlich dann, wenn die Bewerber im Übrigen gleich geeignet erscheinen (OVG Schleswig, Beschluss vom 17. Juni 2019 - 2 MB 32/18 -, Rn. 8 - 11, juris).

    Der Bewerber muss daher erkennen können, welche Anforderungen von allen Bewerbern zwingend erwartet werden, und welche Kriterien zwar nicht notwendig für eine Einbeziehung in das Auswahlverfahren sind, bei gleicher Eignung der Bewerber aber maßgeblich berücksichtigt werden (OVG Schleswig, Beschluss vom 17. Juni 2019 - 2 MB 32/18 -, Rn. 12, juris).

  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

    Auszug aus VG Schleswig, 09.03.2020 - 12 B 88/19
    Hierbei handelt es sich um Gesichtspunkte, die darüber Aufschluss geben, in welchem Maße die Bewerberinnen und Bewerber den Anforderungen des Amts genügen und sich in einem höheren Amt voraussichtlich bewähren werden (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4/11 -, Rn. 14, juris; BVerwG, Beschluss vom 19.12.2014 - 2 VR 1.14 -, Rn. 21, juris).

    Art und Ausmaß der Bindungswirkung eines konkreten Anforderungsprofils hängen von dem Inhalt ab, den ihm der Dienstherr im Einzelfall gibt (BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4/11 -, Rn. 18, juris) und muss durch eine entsprechend § 133 BGB am objektiven Empfängerhorizont potentieller Bewerber orientierte Auslegung ermittelt werden (BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 -, Rn. 32, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2018 - 2 MB 16/18

    Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung; Dokumentationspflicht; einstweilige

    Auszug aus VG Schleswig, 09.03.2020 - 12 B 88/19
    Ein Anordnungsanspruch besteht, wenn die Auswahlentscheidung (und damit auch die beabsichtigte Ernennung) den Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers verletzt und seine Aussichten im Falle eines ordnungsgemäßen Auswahlverfahrens zum Zuge zu kommen, offen sind (OVG Schleswig, Beschluss vom 22. August 2018 - 2 MB 16/18 -, Rn. 6, juris, m.w.N.).

    Darüber hinaus eröffnet erst die Dokumentation der maßgeblichen Erwägungen auch dem Gericht die Möglichkeit, die angegriffene Entscheidung eigenständig nachzuvollziehen (OVG Schleswig, Beschluss vom 22. August 2018 - 2 MB 16/18 -, Rn. 9 - 10, juris, m.w.N.).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Schleswig, 09.03.2020 - 12 B 88/19
    Prüfungsbewertungen sind - soweit gegen diese keine Rügen in fachlicher Hinsicht erhoben werden - wegen des den Prüfern zustehenden Bewertungsspielraums gerichtlich nur eingeschränkt daraufhin überprüfbar, ob die objektiven Grenzen des Prüferspielraums überschritten wurden (vgl. zum Ganzen die Grundsatzentscheidung des BVerfG vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 -, 34 ff., juris).
  • BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines

    Auszug aus VG Schleswig, 09.03.2020 - 12 B 88/19
    Hinsichtlich der Frage, inwieweit der Dienstherr mögliche weitere Beurteilungsgrundlagen, etwa Ergebnisse von Prüfungen und Tests oder Bewerbungsgespräche, ergänzend zur dienstlichen Beurteilung heranzieht und wie er diese gewichtet, kommt ihm ein Beurteilungsspielraum zu (BVerfG, Beschluss vom 11. Mai 2011 - 2 BvR 764/11 -, Rn. 12, juris).
  • OVG Niedersachsen, 03.01.2017 - 5 ME 157/16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus VG Schleswig, 09.03.2020 - 12 B 88/19
    Das strukturierte Auswahlgespräch darf allerdings nicht dazu dienen, Leistungsunterschiede aufgrund aktueller dienstlicher Beurteilungen "einzuebnen" (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 03. Januar 2017 - 5 ME 157/16 -, Rn. 67, juris).
  • OVG Niedersachsen, 16.12.2014 - 5 ME 177/14

    Arbeitszeugnis; Auswahlgespräch; Bestenauslese; Beurteilungszeitraum; dienstliche

    Auszug aus VG Schleswig, 09.03.2020 - 12 B 88/19
    Auch die Dokumentation erfolge umfassend und ist nachvollziehbar (zu den inhaltlichen Anforderungen an ein strukturiertes Auswahlgespräch OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 5 ME 177/14 -, Rn. 30, juris; VG Schleswig, Beschluss vom 29. Mai 2019 - 12 B 10/19 -, Rn. 26, juris, m.w.N.).
  • VGH Hessen, 18.03.2009 - 1 B 2642/08

    Konkurrentenstreitverfahren um Abteilungsleiterposten

    Auszug aus VG Schleswig, 09.03.2020 - 12 B 88/19
    Sofern man hier im Hinblick auf etwaige Gespräche im Vorfeld der Auswahlentscheidung eine Ablehnung der Auswahlkommission nach § 81 a LvWG (so bspw. zum inhaltsgleichen § 21 HVwVfG der Beschluss des VGH Kassel vom 18. März 2009 - 1 B 2642/08 -, Rn. 3 f., juris ) bzw. in Anlehnung an die von der Rechtsprechung im Hinblick auf Prüfungssituationen entwickelten Grundsätze zur Befangenheit vom Prüfern grundsätzlich für möglich hielte, stünde dem hier entgegen, dass der Antragsteller eine Voreingenommenheit nicht unverzüglich gerügt hat, ohne dass es demgemäß darauf ankäme, ob die Gespräche so stattgefunden haben, wie von ihm behauptet.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2017 - 6 B 829/17

    Beamtenrechtliche Konkurrentenstreitigkeit um ein Beförderungsamt; Zulassung von

    Auszug aus VG Schleswig, 09.03.2020 - 12 B 88/19
    Erst auf etwaige Rügen hin kann, wie dies im Prüfungsrecht für mündliche Prüfungen anerkannt ist, gegebenenfalls eine nähere Konkretisierung der Bewertung erfolgen (OVG Münster, Beschluss vom 3. August 2017 - 6 B 829/17 -, Rn. 14 - 16, juris, m.w.N.).
  • VG Schleswig, 29.05.2019 - 12 B 10/19

    Besetzung eines Beförderungsdienstposten, einer Auswahlkommission; Maßgeblichkeit

    Auszug aus VG Schleswig, 09.03.2020 - 12 B 88/19
    Auch die Dokumentation erfolge umfassend und ist nachvollziehbar (zu den inhaltlichen Anforderungen an ein strukturiertes Auswahlgespräch OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 5 ME 177/14 -, Rn. 30, juris; VG Schleswig, Beschluss vom 29. Mai 2019 - 12 B 10/19 -, Rn. 26, juris, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 25.02.2019 - 3 CE 18.2550

    Stellenbesetzung

  • VGH Hessen, 07.01.1988 - 3 UE 1600/87

    Jägerprüfung; Unverzüglichkeit der Befangenheitsrüge; Zeitpunkt für Fairneßrüge;

  • VG Düsseldorf, 05.03.2010 - 26 K 1726/09

    Feuerwehr Prüfung Ausbildung Brandmeisteranwärter Ausschlusskriterium Zeugen

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gem Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2020 - 2 MB 12/19

    Ausblendung des Bewährungsvorsprungs - Amt mit leitender Funktion

  • VG Magdeburg, 23.06.2010 - 5 B 9/10

    Fraktionsreferent hat keine Führungsfunktion

  • VG Kassel, 26.02.2020 - 1 K 124/19

    Anforderungsprofil der Bundespolizei rechtswidrig, wenn zwei Verwendungen in

    Auf diese Ausführungen kam es aber nicht - wie im hier zu entscheidenden Fall - deshalb an, weil der Antragsteller des dortigen Verfahrens nicht alle konstitutiven Merkmale erfüllte, sondern weil er dies - also das Fehlen einzelner Merkmale - vom dortigen Beigeladenen behauptete (vgl. insoweit auch VG Schleswig, Beschluss vom 9. März 2020 - 12 B 88/19, juris).
  • VG Kassel, 17.03.2022 - 1 L 1830/21
    Auf diese Ausführungen kam es aber nicht - wie im hier zu entscheidenden Fall - deshalb an, weil der Antragsteller des dortigen Verfahrens nicht alle konstitutiven Merkmale erfüllte, sondern weil er dies - also das Fehlen einzelner Merkmale - vom dortigen Beigeladenen behauptete (vgl. insoweit auch VG Schleswig, Beschluss vom 9. März 2020 - 12 B 88/19, juris).
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